Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizministerialbefehl

Justizministerialbefehl

Anweisung des Justizministeriums
  • dient zur regel, daß a) die auslieferung großherzoglicher unterthanen ohne justizministerial-befehl in keinem fall bewilligt ... werden darf
    1812 SammlBadStBl. I 1379