Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizpfleger

Justizpfleger


I von den Grafen Karls des Großen gesagt
II Jurist, der von einer oder mehreren Grundherrschaften zur Ausübung ihrer Lokalgerichtsbarkeit eingestellt wird
  • wenn ein dominium diese verbindlichkeit nicht erfuͤllet, und ... am 1 sten oktober l.j. nicht wirklich, einen solchen justiz-pfleger bestellet
    1795 Kropatschek,KKGes. V 152