Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizpolizeirecht

Justizpolizeirecht

Staatsaufsicht über die Gerichte beziehungsweise über die Rechtspflege
  • unter der justiz oder rechtspflege versteht man alles das, was zur schlichtung der streitigkeiten uͤber die rechte und verbindlichkeiten der staatsbuͤrger noͤthig ist. das landesherrliche aufsichtsrecht daruͤber heist das justizpolizeyrecht 
    1785 Fischer,KamPolR. II 180
  • das justiz-polizeyrecht hat es eigentlich nur mit denjenigen vorkehrungen zu thun, welche die hoͤchste staatspolizey in der absicht trifft, um bey den zur verwaltung der gerechtigkeit bestellten behoͤrden jedes dem zwecke der gerechtigkeit und sicherheit nachtheilige hinderniß zu verhuͤten und hinwegzuraͤumen
    1804 v.Berg,PolR. IV 421