Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizrat

Justizrat

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I kollegiale Behörde zur Erledigung von Gerichtsangelegenheiten
  • 16. Jh. RhArch. 52 S. 78 [urkundlich?]
  • am kaiserlichen hof wird man nicht hören, daß die hofkammer ... dem justizrath vorgezogen würde
    1647 ProtBrandenbGehR. III 675
  • in unserm justitz-rath 
    1673 Dresbach,Halver 326
  • ob diejenigen praestanda ... gegen den deutlichen inhalt allgemeiner justizordnung vor den geheimen justizrath gezogen werden mögen?
    1722 ActaBoruss.BehO. III 408
  • die bishero zweiffelhaffte rechts-sprüche ... bey dem höchsten justitz-rath ... einzusenden
    1727 ZRG.2 Germ. 69 (1952) 390
II Mitglied eines Justizrats (I), Titel
unter Ausschluss der Schreibform(en):