Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizratmann

Justizratmann

Angehöriger eines Justizrats (I) 
  • in wiefern eine solche einzele gerichts-person, z.b. ein justitz-rath-mann ... dergleichen actum repentinum, ohne besondern auftrag, guͤltigerweise vornehmen koͤnne?
    1785 NCCPruss. VII 3089