Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizstelle

Justizstelle


I Gericht, Justizbehörde
II planmäßige Stelle für Richter bzw. Justizbeamte 
  • alle aemter, mit ausnahme der justizstellen, koͤnnen waͤhrend der regentschaft nur provisorisch vergeben werden
    1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 98
  • die organischen gesetze werden bestimmen, wie weit sich seine [des kleinen Rats] befugniß zur besetzung der verschiedenen verwaltungs- und justizstellen erstreckt
    1814 HdbSchweizStaatsR. 330
unter Ausschluss der Schreibform(en):