Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Justizverhältnis

Justizverhältnis


I allgemein
II wie Justizverfassung 
  • justizverhältniss. der forderung, auch gegen richterliche verletzungen das recht zu sichern, leisten die reichsgrundgesetze vollkommenes genüge, indem sie ... eine erste instanz in den austrägen und ... eine zweite instanz bei den reichsgerichten ... aufstellen
    1804 Gönner,StaatsR. 483