Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): justizverzögerlich

justizverzögerlich

auf eine Justizverzögerung abzielend
  • weil sich bei dieser verabsaͤumung eher blos unwissenheit und unachtsamkeit als justizverzoͤgerliche absicht voraussetzen laͤßt
    1798 Hagemann,PractErört. I 289