Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Juwelenhändler
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- die jouvelenhaͤndler ... sollen auf eine gewisse accise fixiret werden1787 NCCPruss. VIII 1182Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Jos. D. Oppenheimer juwelenhändler, geldwechsler, kaiserl. faktor18. Jh. Schnee,Hoffinanz II 156
- juwelen- ... händler ... denen juwelen ... zum kaufe von jemanden angeboten werden, welcher, nach den umständen zu schließen, davon nicht der eigenthümer ... seyn kann ... sind verbunden, die sache und den verkäufer anzuhalten1803 Kropatschek,KKGes. XVII 616Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- oJ. Schnee,Hoffinanz I 247
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