Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Juwelenhändler

Juwelenhändler

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • die jouvelenhaͤndler ... sollen auf eine gewisse accise fixiret werden
    1787 NCCPruss. VIII 1182
  • Jos. D. Oppenheimer juwelenhändler, geldwechsler, kaiserl. faktor
    18. Jh. Schnee,Hoffinanz II 156
  • juwelen- ... händler ... denen juwelen ... zum kaufe von jemanden angeboten werden, welcher, nach den umständen zu schließen, davon nicht der eigenthümer ... seyn kann ... sind verbunden, die sache und den verkäufer anzuhalten
    1803 Kropatschek,KKGes. XVII 616
  • oJ. Schnee,Hoffinanz I 247