Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kabelholz
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durch das Los zugeteilter Wald- bzw. Holzanteil
- hat kabelholtz gleich den einwhonern1558 PrignitzVis. 74
- weil aber die von Stechow und ihre bauren ihr gemeine holtz in cavelholtz geleget haben, so soll der pfarrer sein antheil andern nach hufenzahl davon haben1580 CöllnKons. 265
- der pfarrer hat aus dem Elßholtze sein kavelholtz besage der matricul1604 CöllnKons. 327
- daß wir hiernechst auch 4. wegen von uns ... verkauften cabelholtzes in straffe genommen werden wollen, ist uns ... befremdlich vorgekommen1765 QBauernNdLaus. 170