Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kabelweise

kabelweise

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  • es ist aber gar kleinholtz unndt nicht viel klüfftigk, unnd weil es an kauwelweyße verkaufft [wird]
    1608 ActaBrandenb. III 483
  • die straͤuche des jungen elsen-holzes, sollen nicht hin und wieder, sondern cavelweisse, und zur winters-zeit gehauen werden
    1717 Pommern/Frisch I 495