Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kabinett

Kabinett

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ursprünglich persönliches Arbeitszimmer eines Fürsten, dann persönliches Regiment (mit seinen engsten Ratgebern); später allgemein Ministerium; als Fremdwort war dieses Wort seinerzeit nicht näher zu behandeln

unter Ausschluss der Schreibform(en):