Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kabinettseinfluß

Kabinettseinfluß


I Geldeinnahmen
  • uns nach reifer ueberlegung gnädigst entschlossen haben, sowohl all unseren chur- und landfürstl. ... einnahmen (nur die kabinetseinflüsse davon ausgenommen) ... in unserer residenzstadt zu München eine ... generalkasse vorsetzen zu lassen
    1762 Schmelzle,BayrStaatsh. 158
II geistige Einwirkung