Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käfach

Käfach

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Spreu
vgl. 2Kaff
  • item so die herrschaft irend kornzehend daselben einsamlen, so solt den widumbmaiern das kefach werden wie der rech und beßen das nympt
    oJ. AltwürtLagerb. II 490
unter Ausschluss der Schreibform(en):