Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käfervogt

Käfervogt

obrigkeitlicher Beauftragter zur Überwachung des Maikäfersammelns
  • eid der käfer-vögte. die käfer-vögte sollen zu gott und den heiligen schwören: eine getreue ... rechnung zu führen, und dem hrn. landseckelmeister nicht mehrers zu fodern, als was sie wirklichen für die eingemessenen käfer zu bezahlen
    1664? UriLB. II (1823) 32