Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Kälberherr)

(Kälberherr)

Familienname
  • Otto dictus Kelberherre [Berufs- und Standesname. Vermutlich einer, der den kelberzehenden bezieht oder für dessen Eintreibung verantwortlich ist. Vielleicht auch ein reicher Land- und Viehstandsbesitzer]
    1263 Scheffler,ANürnbNB. 179