Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1kälbern

1kälbern


I Kalben einer Kuh
  • das alles das fiech gen soll zu der hert [ausgenommen] die do kelbern sol oder kelber hat
    1480 NÖsterr./ÖW. VII 91
II kindisches Benehmen, bei Soldaten unter Strafe gestellt
  • das kindische railliren und kaͤlbern solle ernstlich verbothen seyn
    1723 Lünig,CJMilit. 1257
unter Ausschluss der Schreibform(en):