Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kälberpfennig

Kälberpfennig

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Geldabgabe von einem Kalb (A), Zins oder Zehnt?
  • well mir nit gen ... leibpfennig, forstpfennig, kelberpfenning 
    1526 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 241
  • der pfarrherr soll einen hertochsen und einen eber halten, dass die gemeinde damit versehen ist. hingegen hat er die kälberpfennig macht einzusammeln
    1554 Heerwagen,Bauernkr. 89
unter Ausschluss der Schreibform(en):