Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Kämmer
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Kammenschmied
(Kammenschürfer)
Kammer
1Kämmer
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ein Wollkämmer; bei den Tuchmachern nur als Geselle tätig, bisweilen auch Wollverkäufer
bdv.:
Kämmler
- der kaͤmmer aber [muß] seine eingeflackte in fett stehende oder gewaschene wolle ausarbeiten, ehe er aus der arbeit gehen kan1735 CCMarch. V 2 Sp. 435Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- kammer, an statt kämmer, carminarius, sonst woll-kämmer1741 Frisch I 498Faksimile - in Google Books
- 1782 Krüger,PreußManufakt. 531
- 1783 Krüger,PreußManufakt. 545