Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereiabgabe
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an eine Kämmerei (I)
- zur receptur sind woͤchentlich vier tage auszusetzen, in welchen der rendant die caͤmmerey-abgaben einnimmt und daruͤber quittirt1794 NCCPruss. IX 2065Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- nach der vorläufigen ausmittelung belaufen sich dominial und cämmerey abgaben ... auf 135409 rth 17 gr. 3 dn.1806 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 95