Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereibau

Kämmereibau

der Verwaltung einer Kämmerei (I) unterstehendes Bauwerk
  • der stadtrath, dem die respicirung saͤmmtlicher caͤmmerey-bauten ... obliegt, nimmt hierbey den caͤmmerey-bau-etat zu seinem regulativ
    1794 NCCPruss. IX 2064