Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereibürger
Artikel davor:
Kämmereibeamte
Kämmereibediente
Kämmereibedienung
Kämmereibeisitzer
Kämmereibeitrag
Kämmereibesitzung
Kämmereibezirk
Kämmereibruch
Kämmereibruchgrundstück
Kämmereibuch
Kämmereibürger
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vgl.
Kammerbürger,
Kämmereidiener
zu
Kämmerei (I)
- "die Finanzverwaltung wurde 1563 an acht gewählte Bürger, die kämmereibürger, übertragen, die dem Rat jährlich Rechnung zu legen hatten"Hennings,HambStrR. (Diss. 1935) 16
- "die Finanzverwaltung wurde 1563 an acht gewählte Bürger, die kämmereibürger, übertragen, die dem Rat jährlich Rechnung zu legen hatten"Elsa Hennings, Das Hamburgische Strafrecht im 15. und 16. Jahrhundert und seine Verwirklichung (Diss. jur. Hamburg 1935) 16
- de chemery borgere schoͤlen in thofelligen vthgauen nichts entrichten, ith hebbe denn ein erbar rath ... solckes beslaten1611 HambGSamml. II 452 [ebd. 456]Faksimile - in Google Books
- W.B. vndt J.R., beide alß cemerie-burgere, welche sich durch das loß ... vergleichen muͤegen1635 HambGSamml. IX 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die alten und neuen testamente sollen durch drei rahtsherren, ... zwei kämmereibürger revidiert werden, ob nicht etwas zur unterhaltung des gymnasium und der schulen darinnen zu befinden1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 36
- 1668 ZHambG. 46 (1960) 123
- sollen cämmereiburgere nebst dem die gelder erheben, auszahlen und ... rechnung tunum 1677 QKielVerf. 25
- 1722 HambLeihhO. 25
- daß aus der stadt zweene kaͤmmerey-buͤrgere zu erwaͤhlen1737 CCHolsat. III 414Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- HannovAnz. 3 (1753) 88. Stück S. 2
- es bestehet ... die banco-deputation aus zween herren des raths, zween ober-alten, zween caͤmmerey- und fuͤnf banco-buͤrgern1765 HambGSamml. I 560
- es finden sich ... exempel, daß caͤmmerey-buͤrger vor geendigten 6 jahren zu rathe sind gewaͤhlet worden1766 HambGSamml. II 408Faksimile - in Google Books
- 1826 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 432
- 1828 Pöhls,HR. I 317
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- oJ. Gutzeit,Livl. Nachtr. II 27
- oJ. ZHambG. 42 (1933) 106