Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereideputation
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Kämmereideputation
- "die kämmereideputation, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Kämmerer, einem weiteren Ratsmitglied und neun Stadtverordneten, hatte keine eigentliche Verwaltung zu führen, sondern nur zu beraten"Foltz,DanzigSthh. 314