Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereieigentum

Kämmereieigentum

  • bey bauen und reparaturen der schulgebaͤude muͤssen die magistraͤte in den staͤdten ... die auf dem ... kaͤmmereieigenthume, wo die schule sich befindet, gewachsenen oder gewonnenen materialien ... unentgeldlich verabfolgen
    1794 PreußALR. II 12 § 36