Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereieigentum
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Kämmereidörferholzung
Kämmereieigentum
zu
Kämmerei (I)
- bey bauen und reparaturen der schulgebaͤude muͤssen die magistraͤte in den staͤdten ... die auf dem ... kaͤmmereieigenthume, wo die schule sich befindet, gewachsenen oder gewonnenen materialien ... unentgeldlich verabfolgen1794 PreußALR. II 12 § 36