Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereieinkünfte

Kämmereieinkünfte

Einnahmen einer Kämmerei (I) 
  • salarien-etat derer ... bedienten; was dieselben aus den cämmerey-einkünften bishero jährlich erhoben haben
    1718 IserlohnUB. 254
  • was ihr [Kammer] ... vor die einnahme der contribution ... wie auch vor die kämmerei einkünfte ... berichtet habt
    1728 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 356
  • 1773 NCCPruss. V 2 Sp. 1502
  • sind ... die straßen zu bauen und zu erhalten schuldig, innerhalb ... der städte ... die räthe aus denen cämmerey-einkünften 
    1781 CSax. I 1108
  • das ... brückengeld ... wird öffentlich verpachtet und das pachtgeld ist eine branche der cämmerey einkünfte der stadt Hagen
    1783 Westfalenland (1927) 148
  • 1785 Fischer,KamPolR. I 626
  • kaͤmmereywirthschaft. in den preußischen staaten muͤssen in allen sowol unmittelbaren als mittelbaren staͤdten über ihre kaͤmmerey-einkuͤnfte und ausgaben ordentliche etats formirt und zur kammer eingesendet werden, die sie dann genehmiget, und auf 3 jahre beobachten laͤßt. sie sind der grund einer ordentlichen kaͤmmereywirthschaft
    1785 Fischer,KamPolR. III 131
  • 1787 Tafinger,PolKamR. 9
  • 1794 PreußALR. II 8 § 153
  • von den ... caͤmmereieinkuͤnften sind zuvoͤrderst die ... nothwendigen ausgaben ... in abzug zu bringen
    1797 Rabe,PreußG. IV 245
unter Ausschluss der Schreibform(en):