Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereifunktion

Kämmereifunktion

Gesamtheit der mit der Verwaltung einer Kämmerei (I) Beauftragten
  • [daß] bei den zusammenkünften der kämmerei funktion dem alten gebrauch nach nicht mehr als viere sitz und stimme wirklich haben sollen
    1750 Foltz,DanzigSthh. 102