Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereigarten

Kämmereigarten

einer Kämmerei (I) zugehöriger Garten
  • [zu verpachten] die caͤmmereygarten 
    HannovAnz. 3 (1753) 78. Stück S. 4
  • ist es eine ordinaͤre abgabe, daß auch von den kaͤmmerey-gaͤrten, wiesen und aeckern, eine steuer ... entrichtet werden muß
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 655