Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereigrund

Kämmereigrund

auch plural. gebraucht
von einer Kämmerei (I) verwaltete Liegenschaft(en)
  • so müsste ... dafür gesorgt werden, dass denen familien der königlichen bedienten gärtens gegen billige miete überlassen werden, wozu theils die kämmerey gründe ... benutzt werden dürften
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 424
  • hauß, auf cämmerey grund belegen
    oJ. Gutzeit,Livl. Nachtr. II 27