Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereiintrade

Kämmereiintrade

Einnahme einer Kämmerei (I) 
  • bey der probe, investitur und dem anzuge neuer superintendenten und geistlicher inspectoren sind die auflaufenden kosten, in so fern solche nicht aus den cämmerey-intraden ... übertragen werden ... von der ganzen ephorie einzubringen
    1799 CSax. I 1308
  • die ausnahme ..., vermoͤge deren ... die superintendentur-ersetzungskosten aus den kaͤmmereyintraden ... uͤbertragen werden
    1819 Weber,SachsKR. I 2 S. 722 Anm.