Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereikellerei

Kämmereikellerei

durch eine Kämmerei (I) verwaltete Kellerei
  • 12 kannen kirchenwein als deputat fuͤr absingung der praͤfationen an den hohen festtagen aus der kaͤmmerey-kellerey [hatte die geistlichkeit] ... erhalten
    1828 Weber,SachsKR. II 2 S. 661 Anm.
unter Ausschluss der Schreibform(en):