Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereikorn

Kämmereikorn

  • der erste rathman und renth-cämmerling ... verfertigt ... die berechnung von den jährlich zu verkaufenden cämmerey korn 
    1755 UnnaHeimatb. 54
  • [aus cämmerey rechnung:] jährlich steigende und fallende [einnahme] vom verkauften cammerey korn 
    1802/03 UnnaHeimatb. 26