Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereipächter

Kämmereipächter

Pächter eines Kämmereigutes 
  • wann streitsachen vorfallen ... zwischen denen magisträten und deren kämmerei-pächtern ..., so viel nämlich die gepachtete ... kämmerei-güter cum pertinentiis und die darüber getroffenen contracte betrifft: so cognosciren lediglich die kammern
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 224