Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereistelle

Kämmereistelle

  • wegen der polizei- und kämmereistellen 
    1762 ActaBoruss.BehO. XII 536
  • in den preußischen staaten muͤssen alle rathhaͤuslichen unterbedienungen mit invaliden besezt werden; es muß dieses vorzuͤglich bey den kaͤmmerey- rathsdiener- und stadtbotenstellen geschehen
    1785 Fischer,KamPolR. I 653 [ob hierher? oder ~Kämmereidienerstelle?]