Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereiumstand

Kämmereiumstand

finanzielle Lage einer Kämmerei (I) 
  • muͤssen die creditores ... so lange sich gedulden, bis die caͤmmereyumstaͤnde auf irgend eine art ... sich ... verbessern
    1797 Rabe,PreußG. IV 246