Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereivermögen
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Kämmereiverfassung
Kämmereivermögen
- circulare ... daß bey besetzung der prediger-stellen ... die introductions-kosten, aus dem kirchen- und kaͤmmereyvermoͤgen ... bezahlet werden sollen1772 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 489Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das kaͤmmereivermoͤgen der stadt steht unter der verwaltung des magistrats1794 PreußALR. II 8 § 138
- was ... eigentliche staͤdteschulden sind, welche ... das caͤmmereyvermoͤgen im engen sinne betreffen1797 Rabe,PreußG. IV 245Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- muß jeder schade, welcher den [bei Gericht] zur verwahrung niedergelegten sachen ... zugefügt wird, den deponenten, in städten aus dem cämmerei-vermögen ... vergütet werden1817 CSax. I 1536Faksimile - in Google Books
- das staͤdtische gemeinde- oder caͤmmerei-vermoͤgen1823 GesAnhBernb. III 538Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als die boͤrde von der stadt getrennt und fuͤr die erstere besondere verwaltungsbeamte ernannt wurden, ist das vorhandene kaͤmmerei-vermoͤgen der letztern verblieben1825 Geck,Soest 187Faksimile - in Google Books
- 1828 Weber,SachsKR. II 2 S. 660