Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereivorwerk
Artikel davor:
Kämmereitransportbuch
Kämmereiüberschuß
Kämmereiüberschußgelder
Kämmereiumstand
Kämmereiuntertan
Kämmereiverfassung
Kämmereivermögen
Kämmereiverordnete
Kämmereiverwaltung
Kämmereivorratshof
Kämmereivorwerk
vgl.
Kämmereibesitzung
zu
Kämmerei (I)
- die kämmereivorwerker und übrige pertinentien, deren jährlicher ertrag sich 100 rthlr. und drüber beläufet, müsset ihr [Kriegs- und Domänenkammer] nicht vor euch verpachten1748 ActaBoruss.BehO. VII 678
- 1751 NCCPruss. I 964
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- diese [weideplaͤtze] muͤssen ... wenn sie von den kaͤmmereyvorwerken nicht gebraucht werden ... verpachtet werden1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 586Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1800 NCCPruss. X 2957
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