Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmereiwirtschaft
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Kämmereiwagen
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Kämmereiwerder
Kämmereiwerderchen
Kämmereiwesen
Kämmereiwiese
Kämmereiwirtschaft
Verhältnisse einer Kämmerei (I)
- kaͤmmereywirthschaft. in den preußischen staaten muͤssen in allen sowol unmittelbaren als mittelbaren staͤdten über ihre kaͤmmerey-einkuͤnfte und ausgaben ordentliche etats formirt und zur kammer eingesendet werden, die sie dann genehmiget, und auf 3 jahre beobachten laͤßt. sie sind der grund einer ordentlichen kaͤmmereywirthschaft1785 Fischer,KamPolR. III 131Faksimile - in Google Books