Kämmerer, 1Kammerer
Kämmerer, 1Kammerer
einer, der Dienst bei der Person eines Fürsten versieht
in Glossen (eines der vier alten Hofämter?)
altes Hofamt, seit dem 13. Jh. erbliches Reichslehen in territorialer Verbindung mit dem Markgrafentum Brandenburg, seit 1356 reichsgrundgesetzlich anerkannt (Goldene Bulle); Erzamt
bei feierlichen Gelegenheiten (zB. Krönungsmahl) ein hoher weltlicher Würdenträger; Ehrenamt
Titel; kaiserlicher Kämmerer
Einnehmer, Verwalter; Vorsteher
Einnahme und Verwaltung von fürstlichen Einkünften
Vorsteher eines Amts
im Gerichtswesen
Richter einer Kammer (XI 1 b)
(ältester) Richter des Kirchspielgerichts in Fehmarn
Vorsitzer (Mitglied) eines Kämmereigerichts
Bediensteter, der für gerichtliche Vorladung und Pfändung sorgt
bei den Magdeburger Schöffen
Vorsitzender des bischöflichen Kämmereigerichts in Speyer
zum Hofdienst herangezogener Handwerker
ländlicher Vorarbeiter
Verwalter der geldlichen Angelegenheiten der Wasserschaften
Familienname