Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmererpromotion
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Kämmererpromotion
Beförderung zum Kämmerer
- [der Amtssekretär hat] vorgestellet, daß er statt der besoldung nur jene zufällige accidenzien von denen ... cämmerern ... beziehe und ... er ..., da das jahr hindurch keine cämmerernpromotion vorginge, gemüßiget wäre, [um Bewilligung einer kleinen ständigen Besoldung zu bitten]1773 JbKunsthistKaiserh. 24 (1903) p. 64