Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmererpromotion

Kämmererpromotion

Beförderung zum Kämmerer
  • [der Amtssekretär hat] vorgestellet, daß er statt der besoldung nur jene zufällige accidenzien von denen ... cämmerern ... beziehe und ... er ..., da das jahr hindurch keine cämmerernpromotion vorginge, gemüßiget wäre, [um Bewilligung einer kleinen ständigen Besoldung zu bitten]
    1773 JbKunsthistKaiserh. 24 (1903) p. 64