Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmerlingsstelle

Kämmerlingsstelle

  • daß kuͤnftighin zu den in erledigung kommenden kaͤmmerlingsstellen aus den ... anwerbern ... jene vor allen andern gewaͤhlt werden sollen, die ... bei einem landrecht ... als auskultanten stunden
    1793 Kropatschek,KKGes. III 279