Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämmerlingsstelle
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- daß kuͤnftighin zu den in erledigung kommenden kaͤmmerlingsstellen aus den ... anwerbern ... jene vor allen andern gewaͤhlt werden sollen, die ... bei einem landrecht ... als auskultanten stunden1793 Kropatschek,KKGes. III 279