Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämpfer
Artikel davor:
Kampfbrief
Kampfbriefsträger
Kampfbürgschaft
Kampfding
1Kämpfe
2Kämpfe
Kampfeid
kämpfen
Kämpfe(n)kind
Kämpf(en)lohn
Kämpfer
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I 1
vgl.
1Kämpfe (I)
zu
Kampf (A I),
Kampf (B)
- dabey da die dingstat, unden kemphern an ir recht gat, da die süllen fechten mit kempflichen rechten12. Jh. Von dem Reichtumb Priester Johanns/ZDPhil. 27 (1895) 244
- solen scholtisse ind vaygt ... den kamp ind den warf hueden ind beschirmen, aslange bis der kemper eynich verwunnen wirt1386 Lacomblet,UB. III 800Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
- kemphere sien rechtloz; wenne sie sien zu halden alzo dy mordere ... wenne sie toten lute mit bosem vorsaze14. Jh. GlWeichb. 334Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ab eyn phaffe eynen anspreiche [um Diebstahl, Raub usw.] ... unde der antwerter bote sich zu kampffe nach des landes gewonheit; der phaffe gewonne eynen vorvechter, ader eynen kempffer ... mit sinem gelde, und gewynt der kemphe, und totit ghenen, so ist der kemphe eyn mordir, unde nicht der phaffe14. Jh. GlWeichb. 338 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine infamiam minorem zogen sich bey den alten Deutschen a) die so genannten kaͤmpfer zu, und besonders diejenigen, so sich von andern fuͤr geld erkaufen liessen, um fuͤr sie zu kaͤmpfen1767 HambGSamml. IV 193
- man ... ausdrücklich verlangte, die kämpfer sollten einander ebenbürtig sein1795 Majer,GOrdalien 206
- mehrere umstände konnten die hauptpersonen vom zweikampf befreien ... es war ihnen erlaubt, einen freiwilligen kämpfer, oder auch einen, den sie mit geld gemiethet hatten, an ihre stelle zu schicken. man nennte diese kämpfer1795 Majer,GOrdalien 245 [ebd.ö.]
- 18. Jh. Gerhard,Kampfgerichte Kap. I § V Anm. k
I 2
vor dem Kampfgericht (III)
- im [Kämpfer] ... alle artickel erteilt worden, die andern kempffern vor her erteilt seinde1397 Nürnberg/SchrrBayrLG. 54 S. 162
- so nymmet des klagers kempher den kläger bei der hand14. Jh. MittFrankf. 5 (1874/79) 299
- auf den ersten gesatzten rechtstag / darauff das kempfflich fuͤrbott zu der ersten klag stimet / soll der kempffer wider fuͤr gericht kommen / in der hernach geschriben formb1410?/1613 Ordnung des Kampfgerichts zu Nürnberg/Goldast II 85 [uö.]Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hie staant wie man sich halten soll wenn die kempfer in den ring kommen sind1459 TalhoffersFechtbuch 23 [uö.]
- so ... beede kemppfer uff irem furnemmen beharren ... so mag inen beiden ein tag zu Hall von einem erbarn rath zu erscheinen, ir anspruch guettlich zu verhören, ernent werden1541 Herolt,HallChr. 95
- oJ. Nürnberg/TalhoffersFechtbuch 36
II
im Zweikampf außerhalb eines Gerichtsverfahrens; wie Kampf (B; C)
vgl.
1Kämpfe (III 1)
- als kam die zeit / ritten die beede kämpfer dar / ... in die schranken1517 Teuerdank 186
- er [fuͤrst von Oesterreich] mag auch durch einen unverleimbden mann kaͤmpfen, und denselben seinen kaͤmpfer mag desselben tags kein fuͤrst, oder ander personen einiger verleimung anziehen1530 Schrötter,ÖStaatsr. I 227
III 1
in der Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse; zu Kampf (F I)
- als unsers herren Jhesus Christus ritter und erwelter kempherum 1375 LebenHieron. 14
III 2
im Sängerwettstreit
- ich Regenpogen wil der annder kempfer wesenum 1500 Wiltener Meisterliederhandschrift/Schaer,Fechter 124
- ein weisz mann soll gerüstet sein wie ein kempffer, welcher allein gerüstet steht auff dem kampffplatz mit harnisch und schwerd zu dem hatz1570 Hans Sachs/Schaer,Fechter 126 [zur Sache ebd. 134]
III 3
im Kampf mit einem Fabelwesen
- wildü mir hie fristen das leben, du must mir ainn kempfer geben, der sey des leibs so gar ain man, das er den wündrer thüt pestan15. Jh. Keller,Erzähl. 6
III 4
Mythologie
- hat Mercurius zu bereit die jungen kempffer in kampfstücken auff daß jn thet der sieg gelücken hat also die erst fechtschul ghalten1589 Dresden/Wassmannsdorff,Fechtschulen 49
IV
im Rechtssprichwort
- 1737 Zedler XV 158
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- 1775 Adelung II 1494
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- der könig kann sich alle kämpfer kiesen. alle kämpfer fechten in des königs bannoJ. Graf u.Dietherr 32 [hochdeutsche Übersetzung der Originalzitate]Faksimile (2. Aufl.) - in Google Books