Käse, m.

Bedeutung wie neuhochdeutsch
    die Haltbarkeit des festen Labkäses ermöglicht seine Verwendung als Zahlungsmittel bei Abgaben und Entlohnungen, die zugleich seine Herstellung in einheitlicher Größe und Qualität und damit die Überwachung der Käseherstellung durch den genossenschaftlichen oder herrschaftlichen Verband bedingt und zum Teil zu (privilegierten) Qualitätsmarken führt
    in besonderer rechtlicher Beziehung
      als geweihter Bissen im gerichtlichen Verfahren
      als Teil des Witwenvorbehalts im Erbfall (Musteil I)
      als Pfandgegenstand
übertragen Richtstätte