Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käsegeld

Käsegeld

, n.

davon teilweise, auch sachlich, schwer zu trennen die zu Geäßgeld (N) gehörenden Formen (zB. keszgelt, kässgelt) als Bezeichnung einer Abgabe für Viehmast im Wald

I Geldzahlung anstelle des Käsedienstes (vereinzelt auch der Käsedienst selbst) und für die Weidenutzung
II an die Stelle des ursprünglich in Käse (I) gezahlten Lohns getretene andere Entlohnung
unter Ausschluss der Schreibform(en):