Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Käsemahl
Artikel davor:
Käsegeld
Käsegülte
Käseheller
Käsekauf
Käsekäufel
Käsekäufer
Käsekäufler
Kasel
Käselaib
Käselehen
Käsemahl
, n.
als Brauchtum in der Schweiz übliche Mahlzeit anläßlich der Ablieferung von Käse (I) als Abgabe
vgl.
Käsegülte
- 1661 SchweizId. IV 159
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- 1693 FrutigenStatR. 305
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- beschwärd, dass ... andere ambtsangehörige dir die ordinari-schenkungen an käsen ze thun sich geweigeret, es seye dann, dass ihnen das käsmahl gehalten werde1711 Niedersimmental 162Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"