Kästchen, n.
Kästchen, n.
dim. zu Kasten (I)
in rechtlicher Beziehung belegt als Behältnis für Gegenstände, die im Rechtsleben relevant sind (Reliquien, Siegel, ¹Urkunden ua.)
in rechtlicher Beziehung belegt als Behältnis für Gegenstände, die im Rechtsleben relevant sind (Reliquien, Siegel, ¹Urkunden ua.)
- 1428 DOrdGrÄmterb. 388 [Reliquie]
-
in demselben kasten sal eyn besundern ingeschlossen angehaft kestchen [sin], dor inn sal behalten sin der von G. gros ingesigel, priuilegien und heymlichkeit1488 ZHessG. 1 (1837) 224
-
sodann giengen die churfuͤrsten und gesandte in das conclave, woselbst die statt-thor-schluͤssel in zweyen kaͤstgen waren1764 Moser,StaatsR. II 391 Faksimile
- um 1781 SchatzverzeichnKlMainz 54 [Reliquie]
-
die reichsinsignien ... bestehen ... in der reichskrone, ... einem goldnen kästchen mit reliquien des bluts des h. Stephan1804 Gönner,StaatsR. 112 Faksimile
-
die finger wurden dabey [Eidesleistung] auf ein kästchen ... gelegt, worin reliquien enthalten waren1823 ZLübG. 40 (1960) 74