Kätner(s)geld, n.
Kätner(s)geld, n.
Abgabe (Schutz-, Verbittelsgeld) eines Kätners (I)
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auch heuerleute und ledige knechte und maͤgde, so auf ihre eigne hand sitzen, das kaͤthnergeld sollen abstatten1623? Heimreich,NordfriesChr. I 438
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welche keine vier tonnen rogken aussaat oder keine vier morgen marsch-laͤndereyen ... gebrauchen koͤnnen, sollen einen rthlr. verbittel- oder koͤtners-geld jaͤhrlich ... bezahlen1667 CCHolsat. II 869 Faksimile
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haben wir [König] ... bewilliget, daß nur von denen, welche in der marsch nicht 2 morgen land oder 2 tonnen aussaat auf der geest bey ihren haͤusern haben, das koͤtener geld gegeben [wird]1673 CCHolsat. II 874 Faksimile
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gegenwaͤrtig wird auch das schutz- und verbittelsgeld oder, wie es auch genannt wird, kaͤthner- und instengeld den herrengeldern beigezaͤhlt. aber ... mit unrecht1835 Falck,SchleswHolstPrR. III 519 Faksimile
- 1835 Falck,SchleswHolstPrR. III 522 Faksimile