Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): käuflichen
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, v.
zum Kauf anbieten?
- wies [Tuch] anders coepliicte ochte vercochte, verborde ij lib. van elken ellenum 1332 Mecheln/Stallaert II 98Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster