Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaffeeverkäufer

Kaffeeverkäufer

  • alle caffeeverkaͤufer ... soll die erlaubniß zum brennen nicht einmal fuͤr ihre eigene consumtion verstattet werden, weil daraus nur unterschleife entstehen wuͤrden
    1781 NCCPruss. VII 38