Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kahnknecht

Kahnknecht

  • alles, was die Oder dieses orts passiren will und muß, an vieh, korn, kauffmanns-guͤtern und passagirern [soll] zu F. bey ... dem darzu bestellten kahn-knecht ... gemeldet ... werden
    1714 CCMarch. IV 1 Sp. 492