Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kailast

Kailast

wie Kaigeld?
  • es soll ... derjenige schiffer das vorrecht in erhaltung der bordinge haben, welcher ... mit einzeugung eines beeydigten mäcklers, wegen ... bereits eingenommener kayelast, die fertigkeit zur rückreise würde erwiesen haben
    1714 PreußBordingsRegl.